Mal was Neues von der Gemeinde

Lange habe ich hier nichts geschrieben. Nach dem Terrassenprojekt gab es aber auch nichts zu schreiben. Nun hat die Vorweihnachtszeit begonnen und es wird kräftig geschmückt. In all der Vorfreude kamen am Wochenende zwei Rechnungen der Gemeinde. Rechnung Nummer 1 war Beitrag zur Herstellung der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung, Nummer 2 für die Entwässerungseinrichtung.

Wir hatten schon während der Bauphase damit gerechnet oder aber bei Einzug, aber diese beiden Bescheide haben ziemlich genau 2 Jahre nach Einzug gebraucht, um uns zu erreichen. Aussage der Gemeinde: Wir verzögern das immer nach hinten, weil die Bauherren bei Fertigstellung meist nicht mehr soviel Geld haben und mit diesen Kosten nicht rechnen/planen.

Naja wir hatten die Kosten in der Kalkulation und haben das Geld noch ca. 1 Jahr zurückgehalten. Als auf Nachfrage 2014/2015 bei der Gemeinde niemand Geld wollte haben wir die Summe anderweitig in unser Haus investiert. So und nun will die Gemeinde mal über 5.000€ für die beiden Anschlüsse. Zahlbar innerhalb von einem Monat.

Zum Glück haben wir schon angefangen Geld für die geplanten Projekte 2017 zurückzulegen. Diese sind somit verschoben auf 2018 oder auch später, weil hier ja nochmals ca. 3.000€ auf uns zukommen, weil die Gemeinde neue Brunnen gebohrt und neue Hauptleitungen verlegt hat. Der Betrag wird irgendwann 2017 oder evtl. erst 2018 fällig laut Gemeindeauskunft. Diese Zusatzkosten werden wahrscheinlich in den wenigsten Gemeinden direkt mit der Anschlussrechnung kommen. Wir haben halt Pech, dass die neue Wasserversorgung jetzt gemacht wurde und nicht erst in oder vor einigen Jahren.

Jede Gemeinde verlangt diese Anschlusskosten. Basis ist hier die gemeindliche Satzung in der die Beiträge festgesetzt sind. Ausschlaggebend hierfür ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung (in Bayern).

Die Gebühren berechnen sich wie folgt:

  1. Grundstücksfläche: Quadradmeter mal Beitrag aus gemeindlicher Satzung
  2. Geschossfläche: Alle Grundflächen (Außenmaße) mal Beitrag. Keller, angebaute Garagen mit direktem Zugang (Tür) und Wasseranschluss sind hier voll beitragspflichtig (z.B. 80m² Keller, 85m² EG, 80m² DG, 55m² angrenzende Garage = 300m² Geschossfläche). Im Bauantrag kann die geschossfläche auch mal etwas anderst berechnet sein vom Architekten!

Diese Beträge sind einmal für die Wasserversorgung und einmal für die Entwässerung zu berechnen und zu zahlen.

In unserer Gemeinde sind die aktuellen Gebühren:

  • Entwässerung: 1,77€/m² Grundstücksfläche & 9,45€/m² Geschossfläche
    • Beispielrechnung: 1,77€/m² x 800m² + 9,45€/m² x 300m² = 4251€ (fiktive m²-Werte)
  • Wasserversorgung: 0,70€/m² Grundstücksfläche & 3,75€/m² Geschossfläche
    • Beispielrechnung: 0,70€/m² x 800m² + 3,75€/m² x 300m² = 1685€ (fiktive m²-Werte)

Für alle die noch bauen werden: Bedenkt diese Kosten, denn sie sind nicht unerheblich.

 

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2 Antworten auf Mal was Neues von der Gemeinde

  1. Sehr schöner Blog, und sehr interessante Artikel. Lese immer gern hier und habe mich gefragt ob man euch unterstützen kann?

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