DSL und Sideboard

Heute war es soweit. Die DSL Leitung sollte geschaltet werden. Und ratet mal: Es hat sogar funktioniert. Wir sind endlich wieder online.

Beim genauen Blick auf die Anschlussdaten ist uns jedoch aufgefallen, dass diese an die alte Adresse gesendet werden. Was wir nicht dabei verstehen: Wir beauftragen einen Umzug für den Anschluss, teilen das als neue Adresse mit und die Telekom schließt hier auch an und schaltet an der neuen Adresse auch das beauftragte DSL. Die Rechnungs- und Vertragsanschrift laufen aber weiterhin auf die alte Adresse. Zum Glück ist hier nichts schiefgegangen. Ein erneuter Anruf bei der Hotline mit 20 minütiger Warteschlage hat dazu geführt, dass das geändert wurde (zumindest gemäß Aussage der Mitarbeiterin). Wir sind mal gespannt.

Auch haben wir gestern einen Anruf vom Kundendienst des Möbelhauses bezüglich unserem Sideboard erhalten. Der Schreiner hat das Teil aufgebaut und muss wohl eine Aussage getroffen haben wie: „Wie soll ein Laie so einen sch* zusammenbauen“. Wie ihr schon erahnen könnt war auch dieses Sideboard mit Fehlern behaftet. Das Möbelhaus möchte nun das Sideboard zurücknehmen und uns eine Gutschrift über den Kaufpreis ausstellen. Alternativ können wir es auch behalten und erhalten einen Teil des Kaufpreises auch wieder als Gutschrift zurück. Wir würden das Sideboard behalten, wenn die Teilgutschrift in eine gewisse Richtung geht. Man bedenke all den Ärger. So liegen wir definitiv nicht bei 10-20% der Kaufsumme, was der Hersteller anscheinend normalerweise in ähnlichen Fällen so macht.

Wenn wir uns so nicht einigen können, dann nimmt das Möbelhaus das Teil zurück. Dazu müsste es aber dorthin gelangen. Wer zahlt das? Und dann geht natürlich die Diskussion über die Gutschrift los. Wir wollen ja so ein Sideboard und was bringts uns, wenn wir jetzt eine Gutschrift für ein Möbelhaus haben und die außer der „Fehlproduktion“ kein passendes haben? Dann müssten wir ja im Zweifelsfall das Sideboard woanderst kaufen und könnten uns irgendetwas in dem Möbelhaus für das Geld aussuchen. Nur was machen wir, wenn wir dort nichts finden? Zum Glück ist im BGB festgehalten, dass der Verkäufer bei Rücktritt/ Wandelung den Kaufpreis erstatten muss (u.a. §346 Abs 1 BGB). Das gleiche gilt auch bei Minderung. Gutschriften sind nur bei Kulanz möglich.

Wir haben uns auf Minderung und einen gerechten Betrag geeinigt, der auf unser Konto ausgezahlt wird. Dies haben wir erreicht, weil wir auf entsprechende Passagen im BGB hinweisen konnten. Da der Sachbearbeiter kein Geld auszahlen darf (fehlende Prokura), müssen wir bis nächste Woche warten, da die Geschäftsführer aktuell alle auf der Möbelmesse in Köln sind.

Wer sich für die Gestzeslage in solchen Fällen interessiert findet unter den nachstehenden Links erste Informationen:

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2 Antworten auf DSL und Sideboard

  1. ja das mit den Adressen ist wirklich immer so eine Sache… bei uns wird alles immer andersherum angeliefert wie wir es benötigen…. Die Sachen für die Baustelle zur alten Adresse und wichtige Einschreiben etc nur Baustelle… dabei sollte allen Beteiligten doch klar sein wo was benötigt wird, da wir noch nicht umgezogen sind ;O)

    • admin sagt:

      Ich drücke es mal mit den Worten der Mitarbeiter bei der Telekom aus: Das macht bei uns das System und da können wir nichts dran ändern.

      Es gibt aber Unternehmen, bei denen klappt das mit Rechnungsadresse und Lieferadresse ganz gut.

      Gruß Bauherr

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